I. Allgemeines (Australien)

Um die gesetzlichen Regelungen zum australischen Erbrecht zu verstehen ist zunächst eine kurze Begriffserläuterung notwendig.

Domicile (ist der Status oder die Eigenschaften, welche sich aus einem festen Wohnsitz in einer bestimmten Jurisdiktion ergeben)

1. domicile of origin
Das eheliche Kind erwirbt mit Geburt das domicile des Vaters, das nichteheliche Kind das der Mutter.

2. domicile of choice
Jede natürliche geschäftsfähige Person erwirbt automatisch das domicile des Landes, wo sie ihren ständigen Aufenthaltsort hat. Dabei ist auf die Absicht zu bleiben und die tatsächliche Anwesenheit abzustellen. Durch das domicile of choice wird das domicile of origin verdrängt.

3. Domicile by operation of law
Eheliche Kinder wechseln das domicile wenn sich das ihres Vaters ändert. Sind die Eltern geschieden und liegt das Sorgerecht bei der Mutter, bestimmt sich das domicile nach dem der Mutter.
Das domicile der Ehefrau bestimmt sich nach dem des Ehemanns.

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