V. Kollisionsrecht (Chile)

Nach chilenischem Kollisionsrecht ist das Erbrecht des Landes anzuwenden, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Für Ehefrauen (die nicht gerichtlich vom Ehemann getrennt ist) gilt das chilenische Erbrecht auch dann, wenn sie ihren eigentlichen Wohnsitz im Ausland haben. Eine in Chile lebende Ehefrau teilt im Gegensatz dazu nicht den Wohnsitz ihres im Ausland lebenden Ehemannes.
Allerdings ist zu beachten, dass das chilenische Kollisionsrecht chilenischen Erben unter Umständen gewissen Vorzüge gewährt, wenn ein sie einen Chilenen mit letztem Wohnsitz im Ausland beerben.

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