Betreuung – Gutachten

Die Stiftung vermittelt Fachleute, die für Ihren Fall Rechtsgutachten erstellen. Die Spezialisten, die auf diesem Gebiet ausnahmslos in ganz Deutschland tätig sind, werden Ihnen auch im Rahmen des Gutachtens die entsprechenden künftigen Schritte empfehlen. Oftmals helfen gerade in den sehr komplizierten Erbschleicherverfahren, die nicht zum Tagesgeschäft von Anwälten gehören, entsprechende Gutachten, um die Erbscheicherei nachzuweisen. Sie können sich direkt an die Stiftung wenden, damit Ihnen der Gutachter benannt wird.

 

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