Erbverzicht gegen Abfindung

Meistens wird ein Erbverzicht entweder zugunsten einer bestimmten Person erklärt oder gegen eine Abfindung des Verzichtenden. Rechtlich ist aber der Erbverzicht von der Leistung der Abfindung unabhängig. Dies beinhaltet die Gefahr, dass der Verzichtende nach der Erklärung des Erbverzichts die Abfindung nicht erhält. Um dies zu verhindern, kann z.B. der Erbverzicht aufschiebend bedingt werden; er wird dann erst wirksam, wenn die Abfindung gezahlt worden ist.
Auch wenn der Erbverzicht selbst grundsätzlich unabhängig von der Leistung der Abfindung ist, können die Verpflichtung zum Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht und zur Leistung der Abfindung in einem notariell zu beurkundenden Vertrag verbunden werden. Wird die Abfindung nicht geleistet, kann der Verzichtende zumindest auf Zahlung klagen.

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