Pflichtteilsrelevanz/ Schenkung von Immobilie
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Eine vom Erblasser verschenkte Immobilie unter Nießbrauchvorbehalt ist auch dann pflichtteilergänzungsrelevant, wenn seit der „Schenkung“ 10 Jahre vergangen sind. Dies begründet der BGH damit, dass die Schenkung erst endgültig vollzogen wird, wenn der Nießbrauchberechtigte stirbt und somit die 10 Jahresfrist nicht in anläuft.
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