Vergütung des Nachlasspflegers bei mangelhafter Geschäftsführung

(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 01.07.2011, Az. 3 Wx 9/1)
Im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung eines Nachlasspflegers kann der Einwand einer mangelhaften Geschäftsführung durch den Pfleger nicht berücksichtigt werden. Ein pflichtwidriges Verhalten des Nachlasspflegers kann zwar materiell-rechtliche Schadensersatzansprüche auslösen, diese müssen aber vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden.

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