IV. Nachlassverfahren (Israel)

Eine Erbengemeinschaft wie es das deutsche Recht kennt, gibt es Israel nicht. Vielmehr werden die jeweiligen Anteile der Erben durch ihren Erbschein im Grundbuch eingetragen.
Der Erbschein oder die Bestätigung Erbe zu sein muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. In Betracht kommen je nach Fall ein ordentliches oder ein religiöses Gericht.

Themen
Alle Themen anzeigen