I. Allgemeines (Kamerun)

Aufgrund der ethnischen Vielfalt und der Teilung Kameruns in der Kolonialzeit setzt sich das kamerunische Recht aus vielen verschiedenen Rechtsquellen zusammen. Zum Einen gibt es dort nach wie vor viel Gewohnheitsrecht der jeweiligen ethnischen Gruppen und zum anderen lassen sich noch diverse Einflüsse aus dem englischen und französischen Recht finden. Die Besonderheit hier ist, dass je nach Region, Ethnie oder Religion ein anderes Recht angewendet werden kann. Mit anderen Worten: ein einheitliches für alle Kameruner gleich geltendes Recht existiert in der Form nicht.

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