II. Testamentsformen Republik China (Taiwan)

– Öffentliches Testament
Das öffentliche Testament muss in Gegenwart von zwei geeigneten Zeugen vor einem Notar geschlossen werden. Notare sind dabei chinesische Urkundspersonen. Dem entsprechend müssen zur Errichtung eines taiwanischen öffentlichen Testaments im Ausland lebende Taiwaner eine diplomatische Vertretung Taiwans aufsuchen.

– Holographes Testament
Für die Errichtung eines holographischen Testaments bedarf es keiner Zeugen. Das Testament muss komplett handschriftlich abgefasst und mit dem vollständigen Datum versehen werden.

– Verschlossenes Testament
Der Testierende muss das Testament eigenhändig unterschreiben, es in einen Umschlag stecken und diesen dann anschließend verschließen. Des Weiteren muss der Testierende auf dem Verschluss des Umschlags ein weiteres mal unterschreiben. Der Umschlag muss in der Gegenwart von zwei Zeugen dem Notar übergeben werden. Dabei muss der Testierende dem Notar mitteilen, dass der Inhalt des Umschlags sein Testament sein soll. Der Notar muss nach der Feststellung der Testierfähigkeit des Nachlassers das Datum der Übergabe auf dem Umschlag festhalten.
Soweit das Testament nicht vom Testator selbst geschrieben wurde, ist der Notar verpflichtet die Daten der Person niederzuschreiben, die das Testament verfasst hat. Abschließend müssen Zeugen, Notar und Testator auf dem Umschlag unterschreiben.

– Allographes Testament
Das allographische Testament wird im Beisein von drei Zeugen errichtet. Dabei ist ein Zeuge gleichzeitig der Schreiber. Im Wesentlichen ähnelt die Errichtung dieses Testaments der Errichtung eines öffentlichen Testaments.

– Mündliche Testamente
Mündliche Testamente sind zeitlich begrenzt, da sie im Wesentlichen nur für Notsituationen gelten sollen. Dementsprechend gelten für sie strikte Regeln.

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