Spanische Erbschaftssteuer im Lichte der rechtlichen Anforderungen der Europäischen Union

Wenn ein europäischer Bürger sein Wohnsitz außerhalb von Spanien hat und in den letzten 4 Jahren Vermögenswerte in Spanien aus Schenkungen oder Erbschaften versteuern musste, hat dieser möglicherweise einen höheren Betrag an Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer dem spanischen Fiskus abgegeben, als nach EU-Recht vorgeschrieben. Dieser Anteil kann zurückgefordert werden.

Vererbung von Immobilien in Spanien

Ein Deutscher mit Grundbesitz in Spanien wird bei seinem Tod hinsichtlich des gesamten Vermögens nach deutschem Erbrecht beerbt. Dies gilt sowohl aus deutscher als auch aus spanischer Sicht. Allerdings muss der Erbe eine Umschreibung des Grundstücks im Eigentumsregister herbeiführen. Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich daher, sich an bestimmte Gegebenheiten des spanischen Rechts anzupassen.

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