Wenn ein Nachlassgläubiger den Erben verklagt, muss der Nachlassgläubiger die Prozesskosten tragen, wenn der Erbe die Erbschaft nach erfolgter Klagezustellung ausschlägt.
Wenn ein Nachlassgläubiger den Erben verklagt, muss der Nachlassgläubiger die Prozesskosten tragen, wenn der Erbe die Erbschaft nach erfolgter Klagezustellung ausschlägt.
Die Erblasserin bestimmte in einem notariellen Testament ihren bedürftigen Sohn (Antragsteller) zum nicht befreiten Vorerben und ordnete eine Dauertestamentsvollstreckung durch ihren Bruder an. Aufgrund der Erbschaft in Höhe von 240.000 Euro sind dem Antragsteller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verwehrt worden. Hiergegen wehrte sich der Antragsteller, der weder dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt noch behindert ist, im Wege […..]
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Da die genauen Voraussetzungen und deren Umsetzung vielfach unbekannt sind, finden Nottestamente in der Praxis kaum Anwendung. Zusammengefasst wird unter dem Sammelbegriff das so genannte Bürgermeistertestament gem. § 2249 I – VI BGB, das Drei-Zeugen-Testament gem. § 2250 I – III BGB sowie das Nottestament auf See gem. § 2252 BGB.