Nur ausnahmsweise Minderung der Erbschaftssteuer bei einem Hund im Nachlass

Wenn ein Hund zum Nachlass gehört und der Erbe für die Pflege des Hundes Aufwendungen tätigt, können diese nur ausnahmsweise als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Pflege des Hundes bestand. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich festgestellt, dass Aufwendungen für den Unterhalt eines zum Nachlass gehörenden Tieres nur dann Nachlassverbindlichkeiten […..]
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Entgeltliche Geschäfte des Erblassers beim Erbvertrag

In verschiedenen Beiträgen wurde bereits behandelt, welche Rechte der Vertragserbe hat, wenn der Erblasser zu Lebzeiten einem Dritten Schenkungen zukommen lässt. Nunmehr soll die Frage geklärt werden, welche Ansprüche dem Vertragserben gegen den Beschenkten zustehen, wenn der Erblasser entgeltliche Geschäfte mit einem Dritten tätigt.

Zinslose Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Liegt eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs vor, ohne dass zugleich eine Vereinbarung getroffen wurde, dass hierfür Zinsen anfallen, so ist davon auszugehen, dass die Stundung zinslos vereinbart wurde. Dieses zinslose Darlehen ist jedoch als unentgeltliche Zuwendung zu versteuern. Dies hat kürzlich das Finanzgericht Münster entschieden.

Testamentsvollstreckung und Bevollmächtigung

Ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser häufig eingesetzt, um sicherzustellen, dass sowohl die- oftmals arbeitsintensive- Verwaltung des Nachlasses als auch dessen Aufteilung unter den Erben von neutraler und kundiger Hand vorgenommen werden. Es kann allerdings vorkommen, dass der Erblasser einen oder mehrere Testamentsvollstrecker eingesetzt hat und zudem einer weiteren Person hinsichtlich des Nachlasses eine so genannte postmortale Vollmacht erteilt hat.

Die Anfechtung von Testamenten

Wer eine Willenserklärung abgegeben hat, kann diese unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB anfechten. Bei einem Testament kann die Wirkung der Anfechtung aber leichter erreicht werden, da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt. Denn bei einer solchen Erklärung gibt es keinen Empfänger, der auf die Wirksamkeit der Erklärung vertrauen könnte und deswegen vom Gesetz zu schützen wäre.

Wann verjähren Ausgleichsansprüche unter Miterben?

Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 05.05.2009 entschieden, dass Ausgleichsansprüche unter Miterben nicht in der kurzen Frist des § 195 BGB verjähren. Dem Urteil des OLG Oldenburg lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Nachlass des Erblassers war unter den Erben bereits 1999 verteilt worden. Nach der Verteilung des Nachlasses hatte sich ein bis dahin unbekannter Pflichtteilsberechtigter gemeldet; dieser forderte die […..]
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Miterbe beantragt Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann errichteten ein privatschriftliches Testament, in dem sie verfügten, dass ihre Söhne zu unterschiedlichen Teilen Schlusserben werden sollten. Der eine Sohn sollte eine Quote von 2/5 erhalten, der andere Sohn eine Quote von 3/5. Der Sohn mit der niedrigeren Quote war zudem mit einer Testamentsvollstreckung belastet worden. Nachdem der Ehemann gestorben war, verfügte die Erblasserin, […..]
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Die Reform des Erbrechts 2010

Der Gesetzgeber hat mit dem am 02.07.2009 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts einige Modernisierungen und Vereinheitlichungen vor allem im Bereich des Pflichtteilsrechts herbeigeführt. Die Änderungen treten am 01.01.2010 in Kraft, wirken also für alle Erbfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten. Sie stärken nicht zuletzt die Testierfreiheit des Erblassers.

Bezeichnung einer gemeinnützigen Organisation als Erben

Der Erblasser hatte ein Testament errichtet, in welchem er verfügte, dass die „Kinderkrebshilfe“ als Erbin einen bezifferten Geldbetrag erhalte. Des Weiteren wurde der Sohn des Erblassers bedacht. Der Sohn beantragte die Erteilung eines Alleinerbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge. Seinen Antrag begründete er damit, dass die pauschale Erbeinsetzung der „Kinderkrebshilfe“ vollkommen unbestimmt und daher gem. §§ 2065, 134 BGB unwirksam sei. Es […..]
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Testamentsvollstreckung und elterliche Sorge

Der Erblasser kann verfügen, dass die von ihm zum Erben berufene Person ihre Rechte hinsichtlich des Nachlassvermögens gar nicht oder nicht in vollem Umfang selbst ausüben darf. Die Befugnis, diese Rechte wahrzunehmen, wird dann dem so genannten Testamentsvollstrecker übertragen. Der Erbe bleibt somit lediglich Inhaber der Rechte am Nachlassvermögen, ohne diese ausüben zu dürfen. In diesem Fall wird das Nachlassvermögen […..]
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Beeinträchtigungen des Vertragserben

Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, ein Testament zu errichten oder nicht zu errichten, zu widerrufen oder nicht zu widerrufen, sind nichtig. Dies ist in § 2302 BGB geregelt. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Bei Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten kann der zukünftige Erblasser darin beschränkt sein, seinen Nachlass frei zu regeln.

Teilungsanordnungen im Testament und ihre Durchsetzung in der Praxis

Der Erblasser kann in seinem Testament verfügen, dass bei mehreren Erben die Verteilung der Nachlassgegenstände nach bestimmten Vorgaben erfolgt, dass insbesondere bestimmte Nachlassgegenstände bestimmten Erben zugewandt werden. Man spricht insofern von einer Teilungsanordnung. Dadurch wird noch keine dingliche Zuordnung des jeweiligen Gegenstandes getroffen, das heißt, der Bedachte erwirbt nicht schon durch die testamentarische Anordnung Eigentum an dem jeweiligen Gegenstand. Vielmehr […..]
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Ersatzpflicht des beschränkten Erben

Weist der Nachlass so wenig Masse auf, dass die Kosten der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht mehr gedeckt werden können, so muss der Erbe keinen Vorschuss aus seinem eigenen Vermögen leisten, damit seine Haftung auf den Nachlass beschränkt wird. Dem Erben steht stattdessen die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses zu.

Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfeempfänger

In bestimmten Fällen kann das Sozialrecht im erbrechtlichen Bereich relevant werden. Denn wenn sich ein Einzelner an den Staat wendet, um Leistungen zur Sicherung seines Existenzminimums zu beantragen, so ist er gehalten, primär eigene Vermögenspositionen für seine Lebensführung zu nutzen und zu verwerten. Die staatliche Hilfe soll schließlich nur dann hilfsweise zur Verfügung stehen, wenn auf andere Weise der Lebensunterhalt […..]
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Richtigkeitsvermutung bei Zeit- und Ortsangaben in einem Testament

Der Erblasser verstarb im Jahre 2007. Am 29.04.1989 hatte er seine wesentlich jüngere Ehefrau in seinem Testament zur Alleinerbin eingesetzt. Kurz darauf wurde der Erblasser von seiner Ehefrau verlassen. Dies nahm er zum Anlass, das Testament dahingehend zu ändern, dass er nunmehr am 03.10.1989 seinen Neffen zum Alleinerben einsetzte. In seinem letzten Testament vom 20.10.1997 wurde wiederum die Ehefrau als […..]
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Vorsicht bei der Formulierung von Pflichtteilsstrafklauseln

Eine Pflichtteilsstrafklausel findet sich oftmals in einem Berliner Testament zwischen Ehegatten. Sie soll sicherstellen, dass der gesamte Nachlass bei Versterben des ersten Ehegatten dem überlebenden Ehegatten zufällt, die Kinder aber zunächst leer ausgehen. Diese sollen daran gehindert werden, den Pflichtteil zu fordern. Die Klausel sieht vor, dass diejenigen Kinder, die bei dem Tod des Erstverstorbenen Pflichtteilsansprüche geltend machen, den Letztverstorbenen […..]
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Pflichtteilsergänzungsrecht gegen Testierfreiheit – Was darf der Erblasser verschenken?

Das Pflichtteilsrecht garantiert einem bestimmten Personenkreis- Abkömmlingen, Eltern oder Ehegatten des Erblassers- eine Beteiligung am Nachlass, auch gegen den Willen des Verstorbenen. Diese Garantie wirkt aber in gewisser Weise schon vor dem Erbfall: Verschenkt der Erblasser vor seinem Tode Teile seines Vermögens, so ordnet das Gesetz in § 2325 BGB an, dass der Wert dieser Schenkung ebenfalls Gegenstand etwaiger Pflichtteilsansprüche […..]
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Das Bankkonto des Verstorbenen

Oft stellt sich nach dem Tode des Erblassers die Frage, wie mit seinen Bankkonten verfahren werden soll oder kann. Die verantwortliche Bank wird das betreffende Konto zunächst sperren, wenn sie die Nachricht erhält, dass der Inhaber verstorben ist. Diese Nachricht wird sie im Regelfall von den Angehörigen erhalten; zahlreiche Banken informieren sich auch selbst über Todesfälle. Das Guthaben gebührt dem […..]
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