Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung eine Dauertestamentsvollstreckung anordnen. Diese ist in § 2209 S. 1BGB geregelt.
Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung eine Dauertestamentsvollstreckung anordnen. Diese ist in § 2209 S. 1BGB geregelt.
Verstirbt der in einer letztwilligen Verfügung eingesetzte Schlusserbe, muss die letztwillige Verfügung dahingehend geprüft werden, ob ein Ersatzerbe bestimmt ist.
Erfolgt die Erbauseinandersetzung zwischen einem volljährigen und einem minderjährigen Kind, so muss ein Ergänzungspfleger gem. § 1909 BGB bestellt werden.
Oftmals wollen Testierende später eine bindende Verfügung wieder beseitigen, etwa durch Rücktritt von einem Erbvertrag oder durch Widerruf einer gemeinschaftlichen Testamentes, da sich die getroffene Verfügung im Nachhinein als nachteilig erweisen oder sich die Umstände geändert haben, etwa weil der eine Ehepartner geschäftsunfähig geworden ist.
Die Erblasserin E und ihr Ehemann M schlossen am 06.06.2002 einen Erbvertrag. In diesem Erbvertrag vereinbarten sie, dass die früher vereinbarte gegenseitige Erbeinsetzung aufrechterhalten werden sollte. Als Alleinerbin setzten E und M ihre Tochter K1 ein. Die beiden anderen Kinder von E und M, K2 und K3 wurden in dem Erbvertrag nicht bedacht. Warum E und M lediglich K1 und […..]
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Eine hervorragende Möglichkeit, die Erben vor Vermögensverfall oder vor fehlerhafter Vermögensanlage zu schützen, stellt die Dauertestamentsvollstreckung dar. Der Erblasser ordnet in einem solchen Fall die Dauertestamentsvollstreckung bezüglich seines Vermögens an. Dies heißt im Klartext, dass die Erben zwar entsprechend dem Willen des Erblassers Vermögensteile oder das ganze Vermögen erben. Sie können allerdings auf Grund der Dauertestamentsvollstreckung selbst über das Vermögen […..]
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Besteht die Ehe noch fort und ist intakt, wird oftmals der andere Ehegatte in einem Versicherungsantrag als Begünstigter eingesetzt. Fraglich ist jedoch, was mit der Bezugsberechtigung geschieht, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers bereits geschieden war.
Es stellt sich die Frage, was mit dem Erbrecht des Ehegatten passiert, wenn das Scheidungsverfahren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits eingeleitet war, jedoch noch nicht abgeschlossen.
Der Erblasser kann im Rahmen der Testamentsvollstreckung eine Abwicklungs-, Verwaltungs- oder Dauertestamentsvollstreckung anordnen. Er kann jedoch auch die Vermächtnisvollstreckung anordnen.
Wurde dem Erblasser kurz vor seinem Tod eine Abfindung durch den Arbeitgeber zugesagt für den Fall, dass er keine Kündigungsschutzklage erhebt, so stellt sich die Frage, ob dieser arbeitsrechtliche Abfindungsanspruch mit dem Tode des Erblassers auf dessen Erben übergegangen ist.
Kürzlich war das OLG Köln mit folgendem Fall befasst: Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten in einem Erbvertrag den Sohn des Ehemannes aus erster Ehe als Alleinerben eingesetzt. Nach dem Tod des Ehemannes hatte die Erblasserin eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall abgeschlossen, bei der sie als begünstigten ihren Bruder einsetzte. Die Erblasserin starb und die Versicherungssumme wurde an ihren Bruder […..]
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Oftmals ist der Testamentsvollstrecker in letztwilligen Verfügungen namentlich benannt. Fällt nun dieser namentlich benannte Testamentsvollstrecker weg, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Testamentsvollstreckung gänzlich wegfällt.
Verkauft eine Erbengemeinschaft, die aus dem überlebenden Elternteil und dem Minderjährigen besteht, ein Nachlassgrundstück, so ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht notwendig.
Unter den § 1968 BGB fallen nicht nur die Beerdigungskosten, sondern auch die Kosten für die Grabpflege für die Mindestdauer der Totenruhe.
Die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts ist eine „sonstige juristische Person des privaten Rechts“ gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 KStG und damit Steuerrechtssubjekt. Außerhalb eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist sie aber u.U. subjektiv befreit. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ebenfalls Körperschaftssteuersubjekt, jedoch unterliegt sie nur der Steuerpflicht, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art führt. Die Voraussetzung für die Anerkennung als […..]
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Oft lassen sich Probleme, die im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge auftreten, nicht ausreichend mit Mitteln des Erbrechts lösen. Der Alleinerbe wird gem. § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten die zum Nachlass gehören. In der Regel ist aber nicht nur ein Erbe, sondern eine Mehrheit von Erben berufen, sog. Miterbengemeinschaft. Dies führt nicht […..]
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Bei einer Privatinsolvenz kann in bestimmten Konstellationen ein Pflichtteilsanspruch des Schuldners nicht zur Nachlassmasse gezogen werden.
Bei widerstreitenden Erbscheinsinteressen beim Antragsteller verbleiben die Kosten einer Beweiserhebung vor dem Nachlassgericht bei diesem, wenn keine Kostenentscheidung gem. § 13a FGG ergeht.
Wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todesfalles aufgehoben oder rechtskräftig geschieden ist, so steht dem überlebenden Ehegatten kein Erbe zu, § 1933 BGB Das Erbe ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalles die Scheidung, seitens des Erblassers bereits beantragt war.
Wenn der Mieter stirbt und der Vermieter noch eine Forderung gegen den Nachlass hat, so kann der Vermieter zur Abwicklung des Mietverhältnisses einen Antrag auf Nachlasspflegschaft ohne Zahlung eines Kostenvorschusses stellen.
In § 2250 BGB wird das Nottestament vor drei Zeugen geregelt. Voraussetzung für solch eine Errichtung des Testaments ist, dass sich der Testierende entweder an einem abgesperrten Ort aufhält oder sich in einer sehr nahen Todesgefahr befindet, sodass es für ihn unmöglich ist ,dass die Errichtung des Testaments vor dem Notar oder aber auch vor dem Bürgermeister, § 2249 BGB, […..]
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Sofern das maschinenschriftliche Schriftstück nur der näheren Erläuterung einer Verfügung dient ( nähere Erläuterung der Testamentsform entsprechenden Schriftstücks), so steht der Formwirksamkeit der Verfügung nichts entgegen. Falls aber der Inhalt der Verfügung nur aus dem maschinell geschriebenen Schriftstück zu entnehmen ist, der eigenhändig geschriebene Text keine letztwillige Verfügung erkennen lässt, so reicht dies der Wahrung der Testamentsform nicht aus. Zum […..]
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Sofern die Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht, kann sich der Arzt, der den Erblasser zu Lebzeiten behandelte, gegenüber dem Erben nicht auf seine Schweigepflicht berufen.
In der Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob bei Kapitallebensversicherungen auf den Todesfall, die Versicherungssumme, die nach dem Erbfall ausbezahlt wurde oder die vom Erblasser entrichteten Prämien, der Pflichtteilsergänzung ( § 2325 BGB) unterliegen.
Die Ansprüche aus: – § 2303 BGB ( gewöhnlicher Pflichtteilsanspruch) – § 2305, 2307 I 2 BGB ( Pflichtteilsrestanspruch) – § 2316 II BGB ( Anspruch auf Vervollständigung) werden als Pflichtteilsanspruch verstanden. In § 2332 BGB ist geregelt, dass der Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren bereits verjährt. Der Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbfall eintritt und der Pflichtteilsberechtigte […..]
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Wenn ein Nachlassgläubiger den Erben verklagt, muss der Nachlassgläubiger die Prozesskosten tragen, wenn der Erbe die Erbschaft nach erfolgter Klagezustellung ausschlägt.
Die Erblasserin bestimmte in einem notariellen Testament ihren bedürftigen Sohn (Antragsteller) zum nicht befreiten Vorerben und ordnete eine Dauertestamentsvollstreckung durch ihren Bruder an. Aufgrund der Erbschaft in Höhe von 240.000 Euro sind dem Antragsteller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verwehrt worden. Hiergegen wehrte sich der Antragsteller, der weder dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt noch behindert ist, im Wege […..]
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Da die genauen Voraussetzungen und deren Umsetzung vielfach unbekannt sind, finden Nottestamente in der Praxis kaum Anwendung. Zusammengefasst wird unter dem Sammelbegriff das so genannte Bürgermeistertestament gem. § 2249 I – VI BGB, das Drei-Zeugen-Testament gem. § 2250 I – III BGB sowie das Nottestament auf See gem. § 2252 BGB.
Wenn ein Hund zum Nachlass gehört und der Erbe für die Pflege des Hundes Aufwendungen tätigt, können diese nur ausnahmsweise als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Pflege des Hundes bestand. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich festgestellt, dass Aufwendungen für den Unterhalt eines zum Nachlass gehörenden Tieres nur dann Nachlassverbindlichkeiten […..]
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In verschiedenen Beiträgen wurde bereits behandelt, welche Rechte der Vertragserbe hat, wenn der Erblasser zu Lebzeiten einem Dritten Schenkungen zukommen lässt. Nunmehr soll die Frage geklärt werden, welche Ansprüche dem Vertragserben gegen den Beschenkten zustehen, wenn der Erblasser entgeltliche Geschäfte mit einem Dritten tätigt.